In der IT-Sicherheitsrichtlinie § 75b SGB V haben KBV und BSI festgelegt, dass jedes mit dem Internet verbundene Praxisnetzwerk durch eine Firewall gesichert sein muss. Hierfür wird ausdrücklich der Einsatz einer Hardware-Firewall empfohlen. Denn im Unterschied zu einem herkömmlichen Internet-Router oder einer Software-Firewall erfüllt eine Hardware-Firewall die hohen, vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Anforderungen.

Wir haben für Sie daher ein IT-Sicherheitspaket zusammengestellt, das präzise auf EPIKUR-Praxen zugeschnitten ist.